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Gebühren

Wir sagen Ihnen vorher, was es nachher kostet! Nach diesem einfachen Prinzip wird bei uns die Kostentransparenz gewährleistet:

MÖGLICHKEIT 1: In der Regel werden die Gebühren des Rechtsanwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechnet. Dabei ist für die Höhe der Gebühren der Gegenstandswert maßgeblich.

MÖGLICHKEIT 2: Der Anwalt kann mit dem Mandanten aber auch besondere Vergütungsvereinbarungen treffen, wie beispielsweise eine Pauschalvergütung oder ein Stundenhonorar. Einzelheiten hierzu erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

MÖGLICHKEIT 3: Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung, so kümmern wir uns für Sie um eine Deckungszusage und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab. Sofern nicht anders vereinbart, entstehen hier keine Zusatzkosten.